Sehr geehrte Patien:Innen,
trotz der nunmehr geltenden gelockerten Vorschriften in vielen Bereiche des öffentlichen Lebens gilt in unseren Praxisräumen auch weiterhin die Regel, dass diese ausschließlich mit einer medizinischen Maske betreten werden dürfen.
Sollten Sie an einer akuten Infektion leiden oder besteht ein entsprechender Verdacht, gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske! Gleichermaßen empfehlen wir das Tragen einer FFP2 -Maske unseren besonders gefährdeten Patient:Innen, d.h. älteren Menschen oder auch Menschen mit Vorerkrankungen.
Diese Entscheidung dient sowohl dem Schutz aller Patien:Innen als auch dem Schutz unserer Mitarbeiter:Innen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Wir danken für Ihr Verständnis!
Ihr Praxisteam