

Nachdem Atempausen, die zusätzlich zum Schnarchen auftreten können, ausgeschlossen wurden, kann bei bestimmten anatomischen Auffälligkeiten eine Operation zur Verminderung/Beseitigung des Schnarchens durchgeführt werden.
Bei Behinderung der Nasenatmung sind Operationen an der Nasenscheidewand, den Nasenmuscheln oder den Nasennebenhöhlen möglich. Besteht eine Einengung im Bereich des Rachens durch vergrößerte Mandeln, ein vergrößertes Zäpfchen oder einen sehr schlaffen Gaumen, sollte hier die Korrekturoperation erfolgen. Die vergrößerten Mandeln werden entfernt, das Zäpfchen verkleinert oder der Gaumen gestrafft.